Erklärung zur Barrierefreiheit Rossmann-Fotowelt
(Fassung vom 28.06.2025)
Die Dirk Rossmann GmbH ist bemüht, ihre Webseite und Webapplikationen zu der Rossmann-Fotowelt barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Maßstab sind die harmonisierten Normen EN 301 549 (Version 3.2.1) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA; ergänzend orientiert sich die Dirk Rossmann GmbH an den Vorgaben der BITV 2.0.
Im Folgenden befinden sich die Pflichtinformationen gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Dirk Rossmann GmbH auf der Website www.rossmann-fotowelt.de. Diese Angaben sind barrierefrei aufbereitet und geben Auskunft über den Status der Barrierefreiheit, die Rechtsgrundlagen, Kontaktmöglichkeiten sowie das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Website www.rossmann-fotowelt.de sowie für damit verbundene Webapplikationen, über die Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3 BFSG angeboten oder erbracht werden.
Normative Grundlagen
- BFSG: Inkrafttreten am 28. Juni 2025; Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882
- EN 301 549: Europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik, Version 3.2.1
- WCAG 2.1: Web Content Accessibility Guidelines, Level AA
- BITV 2.0: Deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (öffentliche Stellen) als Orientierungsrahmen
Stand der Barrierefreiheit
Die zugrundeliegende Codebasis wurde mehrfach geprüft und an Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst, ist jedoch noch nicht vollständig konform mit den technischen Anforderungen der BITV 2.0 Zentrum Barrierefreiheit.
Bekannt sind insbesondere folgende Einschränkungen, die fortlaufend beseitigt werden:
- PDFs, Dokumente, Medienup-/download ohne barrierefreie Struktur und Alt-Texte
- Audiodeskription oder Gebärdensprachversion
- Navigationselemente ohne Tastatur-Fokusindikator
Zur Bedienbarkeit der Gestaltungsfunktionen wird die Verwendung der Mouseemulation des Betriebssystems empfohlen.
Die Rossmann GmbH führt regelmäßige Audits durch und plant Maßnahmen zur Vervollständigung der Barrierefreiheit. Aktuell sind bereits folgende Anforderungen umgesetzt:
- Bereitstellung barrierefreier Alternative (Telefonkontakt)
- Ergänzung von Alt-Texten und Attributen
- Optimierung von Formularen für Screenreader-Nutzer
- Erhöhung der Kontrastverhältnisse im Corporate Design
- Vereinfachung der Sprache
- Strukturierte Inhalte
- Pflichtangaben
- Interne Abordnung und Koordination von Barrierefreiheitsaktivitäten
Feedback-Mechanismus und Kontakt
Sollten Sie bestehende Barrieren feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie bitte:
Dirk Rossmann GmbH
Isernhägener Str. 16
30938 Burgwedel
E‑Mail: Barrierefreiheit@rossmann.de
Telefon: 0 800 / 76 77 62 66 (gebührenfrei)
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie eine Anfrage zur Barrierefreiheit gestellt und innerhalb einer angemessenen Frist (innerhalb von vier bis sechs Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder fühlen Sie sich benachteiligt, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Wer sind die zuständigen Marktüberwachungsbehörden?
Die Länder haben sich dafür entschieden, eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde zu gründen. Diese soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Magdeburg ihre Arbeit aufnehmen. Erforderlich hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Hier finden Sie die derzeitigen Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.